Kosten · Erstattung · Privatpraxis Heppenheim

Was Psychotherapie bei mir kostet – und wann eine Versicherung zahlt

Ich führe eine Privatpraxis als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Hier steht, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Versicherung wann etwas erstattet. Ohne Kleingedrucktes.

Die drei Fälle

Wer zahlt was

Bei der Kostenübernahme gibt es drei Fälle. Ich sage Ihnen offen, welcher realistisch für Sie ist.

Fall 01

Gesetzliche Krankenkasse

Übernimmt die Behandlung bei einem Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie in der Regel nicht. Die Behandlung erfolgt als Selbstzahlerleistung. Das ist keine Besonderheit meiner Praxis, sondern gilt allgemein für diese Berufsgruppe.

Fall 02

Private Versicherung und Zusatzversicherung

Erstattet je nach Tarif. Für Privatversicherte und Menschen mit passender Zusatzversicherung der realistische Weg. Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Fall 03

Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V

Nur in seltenen Ausnahmefällen und im Ermessen der Kasse. In aller Regel setzt dieser Weg approbierte Behandlerinnen und Behandler voraus. Verlassen Sie sich nicht darauf.

Ehrlich eingeordnet

Das Kostenerstattungsverfahren

Vielleicht haben Sie vom Kostenerstattungsverfahren gehört. Der Gesetzestext lautet: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war“ (§ 13 Abs. 3 SGB V, nachzulesen unter gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html).

Damit Sie keine falsche Erwartung haben, sage ich Ihnen den entscheidenden Punkt offen: Dieses Verfahren setzt in aller Regel eine approbierte Psychotherapeutin oder einen approbierten Psychotherapeuten voraus. Für die Behandlung bei einem Heilpraktiker greift es nur in seltenen Ausnahmefällen und liegt im Ermessen der Kasse. Verlassen Sie sich nicht darauf. Wenn Sie den Weg dennoch prüfen möchten, sprechen Sie mich an, dann erkläre ich Ihnen das Vorgehen.

Keine Überweisung nötig

Sie brauchen keine ärztliche Überweisung und keine feststehende Diagnose, um zu beginnen.

Freie Wahl der Methode

Ich bin nicht an die Richtlinienverfahren der Kassen gebunden und kann Gespräch, Hypnose und EMDR so kombinieren, wie es zu Ihrem Anliegen passt.

Volle Diskretion

Berufliche Schweigepflicht. Als Privatpraxis melde ich keine Diagnose an eine Versicherung.

Termin in der Regel innerhalb einer Woche

Weil ich nicht an die Kapazitäten des Kassensystems gebunden bin.

Zum Vergleich

Was der Kassenweg zeitlich bedeutet

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat die Wartezeiten untersucht. Nach ihrer Studie von 2018, die Daten aus 2017 auswertet, dauerte es vom ersten Anruf bis zum Beginn einer Richtlinienpsychotherapie bundesweit durchschnittlich 19,9 Wochen. In Großstädten lag die Wartezeit bei etwa vier Monaten, außerhalb der Großstädte bei durchschnittlich fünf bis sechs Monaten. Auf das erste Gespräch, die psychotherapeutische Sprechstunde, warteten Patienten im Schnitt 5,7 Wochen (BPtK-Studie „Wartezeiten 2018″, nachzulesen unter bptk.de).

Heppenheim liegt außerhalb der Großstädte, es gilt also die längere Spanne. Neuere Zahlen der Kammer sind mir nicht bekannt, die Lage dürfte sich seitdem nicht entspannt haben.

Dazu kommt der Ablauf: Am Ende der Wartezeit steht zunächst eine Sprechstunde, in der geprüft wird, ob eine psychische Störung nach ICD vorliegt. Erst danach beginnt die Suche nach einem Behandlungsplatz. Und selbst wenn es klappt, kann sich im ersten Gespräch herausstellen, dass es menschlich nicht passt.

Bei mir klären wir genau das im kostenfreien Erstgespräch, bevor eine Behandlung beginnt. Sie starten in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen, ohne Überweisung und ohne dass zuerst eine Diagnose feststehen muss. Was das für Sie wert ist, entscheiden Sie. Eine Aussage darüber, ob Sie schneller vorankommen als auf dem Kassenweg, kann ich nicht treffen, weil jeder Verlauf anders ist.

Häufige Fragen

Fragen zu Kosten und Erstattung

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie?
In der Regel nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlung bei einem Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie üblicherweise nicht. Die Behandlung erfolgt daher als Selbstzahlerleistung.
Was ist das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V?
Es erlaubt gesetzlich Versicherten in Ausnahmefällen, sich eine Leistung selbst zu beschaffen und erstatten zu lassen, wenn die Kasse sie nicht rechtzeitig erbringen konnte oder zu Unrecht abgelehnt hat. Dieses Verfahren setzt in aller Regel eine approbierte Psychotherapeutin oder einen approbierten Psychotherapeuten voraus. Für Heilpraktiker greift es nur in seltenen Ausnahmefällen und liegt im Ermessen der Kasse. Der Gesetzestext steht unter gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html.
Erstattet die private Krankenversicherung?
Je nach Tarif. Privatversicherte und Menschen mit einer geeigneten Zusatzversicherung bekommen die Kosten abhängig von ihrem Vertrag erstattet. Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Zu welchem Prozentsatz erstattet wird, steht in Ihrem Tarif. Klären Sie das vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung, dann gibt es später keine Überraschung.
Was kostet eine Sitzung bei Ihnen?
Das hängt von Leistung und Dauer ab. Die Integrative Raucherentwöhnungstherapie kostet 440 Euro für insgesamt drei Stunden Einzelbehandlung in zwei Terminen. Für alle übrigen Leistungen nenne ich Ihnen die aktuellen Honorare im kostenfreien Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Es ist keine Überweisung nötig.
Ist das Erstgespräch wirklich kostenfrei?
Ja. Es dauert etwa 20 Minuten, findet telefonisch oder in der Praxis statt und kostet nichts. Sie schildern Ihr Anliegen, wir klären, ob und wie ich Sie unterstützen kann, und Sie entscheiden danach in Ruhe.
Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und entscheidet das Finanzamt, nicht ich. Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung in Betracht kommen. Fragen Sie dazu bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater, ich darf und will dazu keine Beratung geben.

Fragen zu den Kosten?

Am einfachsten klären wir das persönlich. In einem kostenfreien Erstgespräch beantworte ich Ihre Fragen zu Ablauf und Kosten, und Sie entscheiden in Ruhe.

Erstgespräch vereinbaren

Verfasst von Hans Deckers, Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, Kalterer Straße 25c, 64646 Heppenheim. Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026.

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