Ich führe eine Privatpraxis als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Hier finden Sie klar erklärt, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Versicherung wann etwas erstattet. Ohne Kleingedrucktes.
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Bei der Kostenübernahme gibt es drei Fälle. Ich sage Ihnen offen, welcher realistisch für Sie ist.
Übernimmt die Behandlung beim Heilpraktiker in der Regel nicht. Die Behandlung erfolgt als Selbstzahlerleistung.
Erstattet je nach Tarif. Für Privatversicherte und Menschen mit passender Zusatzversicherung der realistische Weg.
Nur in seltenen Ausnahmefällen und im Ermessen der Kasse. In aller Regel nur bei approbierten Therapeuten.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlung bei einem Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie üblicherweise nicht. Das ist keine Besonderheit meiner Praxis, sondern gilt allgemein für diese Berufsgruppe. Die Behandlung ist damit eine Selbstzahlerleistung. Was auf den ersten Blick wie ein Nachteil wirkt, bringt in der Praxis handfeste Vorteile: keine Wartezeit, keine Überweisung, keine Diagnose als Voraussetzung, freie Wahl der Methode und volle Diskretion.
Sie haben vielleicht vom Kostenerstattungsverfahren nach Paragraf 13 Absatz 3 SGB V gehört. Es erlaubt gesetzlich Versicherten, sich eine Behandlung selbst zu beschaffen und erstatten zu lassen, wenn die Kasse keinen Therapieplatz in zumutbarer Zeit vermitteln kann. Als zumutbar gilt nach der Rechtsprechung eine Wartezeit von etwa sechs Wochen, im Einzelfall bis zu drei Monaten.
Damit Sie keine falsche Erwartung haben, sage ich Ihnen den entscheidenden Punkt offen: Dieses Verfahren setzt in aller Regel eine approbierte Psychotherapeutin oder einen approbierten Psychotherapeuten voraus. Für die Behandlung bei einem Heilpraktiker greift es nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa in stark unterversorgten Regionen, und es liegt im Ermessen der Kasse. Verlassen Sie sich also nicht darauf. Wenn Sie diesen Weg dennoch prüfen möchten, sprechen Sie mich an, dann erkläre ich Ihnen das Vorgehen.
Sind Sie privat krankenversichert oder haben eine Zusatzversicherung, die Psychotherapie beim Heilpraktiker abdeckt, werden die Kosten je nach Tarif erstattet. Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Zu welchem Prozentsatz erstattet wird, steht in Ihrem Tarif. Mein Rat: Klären Sie die Erstattung vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung, dann gibt es später keine Überraschung.
Auf einen Kassenplatz warten Menschen im Schnitt rund fünf Monate, in vielen Regionen länger (Bundespsychotherapeutenkammer). Nach meiner Erfahrung hier vor Ort sind es oft ein bis zwei Jahre. Am Ende steht zunächst nur eine Sprechstunde, in der geprüft wird, ob eine psychische Störung nach ICD vorliegt. Erst dann wird ein Kassentherapeut aktiv. Sie warten also womöglich Monate, um dann zu hören: war nichts.
Und selbst wenn es klappt, kann sich im ersten Gespräch herausstellen, dass es menschlich nicht passt. Dann bleibt oft nur, abzubrechen und erneut zu warten. Bei mir klären wir genau das im kostenlosen Erstgespräch, bevor die Therapie beginnt. Sie beginnen sofort, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen, ohne Überweisung und ohne dass zuerst eine Diagnose feststehen muss.
Sehen Sie die Selbstzahlung als Investition in sich selbst. Wir arbeiten von der ersten Stunde an genau an dem, was Sie herführt. Nach meiner Erfahrung sind viele nach einigen Monaten spürbar weiter, während andere zu diesem Zeitpunkt noch auf ihren Kassenplatz warten. Dazu kommen die Diskretion und die freie Wahl der Methode, denn ich bin nicht an die Richtlinienverfahren der Kassen gebunden.
In der Regel nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlung bei einem Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie üblicherweise nicht. Die Behandlung erfolgt daher als Selbstzahlerleistung.
Es erlaubt gesetzlich Versicherten in Ausnahmefällen, sich eine Behandlung selbst zu beschaffen und erstatten zu lassen, wenn kein Kassenplatz in zumutbarer Zeit zu finden ist. Dieses Verfahren setzt allerdings in aller Regel eine approbierte Psychotherapeutin oder einen approbierten Psychotherapeuten voraus. Für Heilpraktiker greift es nur in seltenen Ausnahmefällen und liegt im Ermessen der Kasse.
Je nach Tarif. Privatversicherte und Menschen mit einer geeigneten Zusatzversicherung bekommen die Kosten abhängig von ihrem Vertrag erstattet. Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Klären Sie die Erstattung vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung.
In der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Es ist keine Überweisung nötig, und die Behandlung kann ohne Wartezeit beginnen.
Am einfachsten klären wir das persönlich. In einem kostenfreien Erstgespräch beantworte ich Ihre Fragen zu Ablauf und Kosten, und Sie entscheiden in Ruhe.
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Hans Deckers ist Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Angaben zu Erstattung und Versicherung sind allgemeine Hinweise und keine Rechts- oder Versicherungsberatung; maßgeblich ist Ihr jeweiliger Vertrag beziehungsweise die Entscheidung Ihrer Kasse. Die Behandlung ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Behandlung.