Kosten Psychotherapie Erstattung durch gesetzliche Krankenkasse

Kosten Psychotherapie Erstattung durch gesetzliche Krankenkasse

Kosten Psychotherapie Infos zur Erstattung für ambulante Psychotherapie gemäß § 13 Abs. 3 SGB V

Abrechnung mit Krankenkassen

Die Behandlungskosten der Heilpraktiker für Psychotherapie werden üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Es gibt allerdings wenige Ausnahmen, wenn Sie keinen freien Kassentherapieplatz in zumutbarer Wartezeit (zumutbar sind 3 Monate) und in zumutbarer Entfernung von Ihrem Wohnort finden . Wenn Sie hierzu weitere Infos wünschen, sprechen Sie mich gerne an.

Private Krankenversicherung Zusatzversicherung 

Wenn Sie Privatpatient sind oder über eine private Kranken-Zusatzversicherung verfügen, die den Bereich Psychotherapie abdeckt, werden die Behandlungskosten je nach Ihrem Tarif erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Beginn Ihrer Behandlung über die Erstattungsmöglichkeiten.

Die Abrechnung der Behandlung orientiert sich vorwiegend an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Kostenübernahme durch Private Krankenkassen, durch die Beihilfe oder durch Zusatzversicherungen für Heilpraktiker erfolgt entsprechend des von Ihnen abgeschlossenen Tarifvertrages.
In Ihrem Tarifvertrag können Sie Ihre Versicherungsbedingungen entnehmen. Zum Beispiel zu welchem Prozentsatz die Kosten die Psychotherapie bei einem Heilpraktiker übernommen werden.
Es ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig.
Ein Termin ist zeitnah und ohne Wartezeit möglich.

Vorteile als Selbstzahler

  • absolute Diskretion
  • kurze Wartezeiten und zeitnahe Unterstützung
  • Freie Wahl der Behandlungsmethode – kein Kassentherapieverfahren (sogenannte Richtlinienverfahren)
  • Anonymität – keinerlei Information gegenüber Krankenkassen, Institutionen, Versicherungen und Dritten.
  • keine Sperrfrist

Die kosten Psychotherapie für Selbstzahler erscheinen manchmal auf den ersten Blick hoch, aber es gibt viele Vorteile, die den Kosten für Selbstzahler entgegenstehen.

Die Gesetzlichen und privaten Krankenkassen und die Beihilfe fordern für die Kostenübernahme einer Psychotherapie, die psychische Diagnose und ein Gutachten an. Dies kann dann für Sie von Bedeutung sein, wenn Sie zum Beispiel eine Verbeamtung planen oder in eine private Krankenkasse wechseln wollen. Eine Krankentagegeldversicherung, eine (Risiko-) Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen. Denn in der Regel werden in der vor Vertragsabschluss stattfindenden Gesundheitsprüfung auch Angaben über psychische Diagnosen und Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre angefordert. Psychische Diagnosen führen bei diesen Versicherungen möglicherweise zu Vertragsablehnung oder hohen Risikoaufschlägen.

Sie haben innerhalb der letzten 2 Jahre bereits eine Psychotherapie (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologie) über Ihre gesetzliche Krankenkasse abgerechnet, dann fallen Sie in der Regel in eine Sperrfrist von 2 Jahren bis zum Beginn der nächsten Psychotherapie. Als Selbstzahler sind Sie selbst bestimmt und können eine Psychotherapie ohne Wartezeit beginnen.

Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.psychotheraie-deckers.de Infos zu Hypne & EMDR raucherentwöhnung-deutschland.de http://heppenheim-psychotherapie.de http://hypnosetherapie-bergstrasse.de http://raucherentwöhnung-heppenheim.de http://raucherentwöhnung-bergstrasse.de http://coach-bergstrasse.dehttp://psychotherapie-bergstraße.de

Wie hoch sind die Kosten Psychotherapie? Das und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag

Kommentare sind geschlossen.